- hierbei handelt es sich um die Verpflichtung eines Abnehmers, die für einen bestimmten Preis eingekauften Produkte nur einer bestimmten Verwendung zuzuführen.
Die Verwendungsbindung ist bei der Nutzung unterschiedlicher Vertriebskanäle mit unterschiedlichen Einkaufspreisen zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen notwendig.
Beispiel: Der vergleichsweise günstig einkaufende Lesezirkel darf Zeitschriften nur gegen Gebühr vermieten, also nicht weiterverkaufen.