- hierbei handelt es sich um Abweichungen von der Packnorm bei Vollballen. Zählfehler können insbesondere bei dünnen Heften auftreten. Fehlmengen aufgrund von Zählfehlern werden den Vertriebskunden auch bei Vorliegen einer Quittung für die Übernahme der vollständigen Sendung noch nachträglich gutgeschrieben, da sie bei der Übernahme der Sendung nicht offensichtlich waren.