Auf Initiative der im AZZV (Arbeitskreis Zeitschriften und Zeitungen Vertrieb) vertretenen Verbände ist eine Modifizierung des Präfix im EAN-Code für Presse beschlossen worden. Ziel hierbei ist die optische oder akustische Signalgebung an den EH-Kassen beim Scanvorgang von Zeitungs– und Zeitschriftenausgaben, die gemäß Jugendschutzgesetz mit einer Altersbeschränkung versehen sind. Damit wollen die Presseverlage dem Wunsch des Presse führenden Einzelhandels nach schneller und einfacher Erfassung entgegen kommen. In umfangreichen Mailing-Aktivitäten wurde der presseführende Einzelhandel über diese Initiative informiert.