Das Pressesortiment ist ein wichtiger Umsatzträger des täglichen Bedarfs. Presseerzeugnisse sind überdurchschnittlich gute Schnelldreher, vergleichbar mit Presse ist nur noch die Frischware Brot. Sie als Einzelhändler leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Pressefreiheit, die im Artikel 5 des Grundgesetzes verankert ist. Es besteht kein Verkaufsrisiko, da das Remissionsrecht (Rückgaberecht) der nicht verkauften Presseerzeugnisse garantiert wird. Die Sortimentsgestaltung erfolgt bedarfsgerecht unter Berücksichtigung erzielter Verkaufsergebnisse vorangegangener Ausgaben.
Jedes Objekt ist einer bestimmten Warengruppe zugeordnet. Die Warengruppenzugehörigkeit finden Sie auf Ihrem täglichen Lieferschein wieder. Somit sind Sie sofort informiert, an welchen Platz in Ihrem Zeitschriftenregal der Titel zu platzieren ist. (Warenpräsentation)